Fahrzeuge müssen im laufenden Betrieb auf Ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die landläufig als „TÜV“ bezeichnet wird.
Die „TÜV-Plakette“ wird nicht mehr allein durch die Technische Prüfstelle (in Bayern TÜV-Süd) zugeteilt, sondern auch durch eine ganze Reihe technischer Überwachungsorganisationen, eine davon ist die FSP.
Diese Organisationen werden dabei hoheitlich tätig. Das Bayerische Staatsministerium für Verkehr ist für die Anerkennung der Technischen Prüfstelle und der Überwachungsorganisationen (FSP) zuständig.
Diese führen ebenso wie die Technischen Prüfstellen als beliehene Unternehmen Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) sowie Änderungsabnahmen (§ 19Abs. 3 Satz 1 Nr.3 oder 4 StVZO) durch.
Die Prüfingenieure werden im Anschluss an das Studium und der darauf aufbauenden Ausbildung vom Staatsministerium für Verkehr zum Prüfingenieur betraut. Die dafür erforderliche Prüfung für Prüfingenieure und Sachverständige wird vom Staatsministerium für Verkehr abgenommen.
Die Aufsicht über die Technische Prüfstelle und die amtlichen Überwachungsorganisationen (dazu gehört die FSP) einschließlich der dort tätigen Prüfingenieure und Sachverständigen obliegt der Regierung von Niederbayern (Landshut).
Martin Busch ist als freier Mitarbeiter der FSP – TÜV Rheinland angegliedert und wurde vom Staatsministerium für Verkehr zum Prüfingenieur betraut.
Er hat zusätzlich die Eignung erlangt, Gutachten nach § 19 (2) sowie § 21 StVZO zu erstellen.
Martin Busch hat sich hierfür dem Technischen Dienst (TD) des TÜV Rheinland angegliedert.
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